Manipulationsschutz für Registrierkassen

Wie Sie aus den Medien erfahren haben, gilt für alle jene, die eine elektronische Registrierkasse zur Erfassung der Bareinnahmen angeschafft haben, dass diese ab 1. April 2017 über einen Manipulationsschutz verfügen muss.

Zur Einrichtung des Manipulationsschutzes sind folgende Schritte erforderlich:

1. Die Beschaffung einer Signaturkarte
Wir empfehlen dafür den Kassenhändler zu kontaktieren, um die Kompatibilität zwischen Karte und Registrierkasse zu gewährleisten.
2. Registrierung über Finanz-Online
Sofern Sie nicht schon über einen Finanz-Online-Zugang verfügen, empfehlen wir die Einrichtung eines solchen. Bei der Einholung der Zugangsdaten können wir Sie gerne unterstützen.
Anschließend müssen die Signaturkarte sowie die Registrierkasse online registriert werden. Ob es bei internetfähigen Registrierkassen Vereinfachungen bei der Finanz-Online-Registrierung gibt, klären Sie bitte mit Ihrem Kassenhändler.
3. Software-Update
Diese Anpassung und Installation des erforderlichen Software-Updates sollte vor Ort durch den Kassenhersteller oder –händler erfolgen.
4. Erstellung Startbeleg
Im Zuge der Software-Aktualisierung empfehlen wir die umgehende Erzeugung des Startbelegs; am Besten in Anwesenheit des Kassenherstellers.
5. BMF Belegcheck-App
Abschließend muss über https://www.bmf.gv.at/services/apps.html die sogenannte BMF Belegcheck-App heruntergeladen und der Startbeleg eingescannt werden. Wird daraufhin ein grüner Haken am Smartphone angezeigt, war die Installation des Manipulationsschutzes erfolgreich.

Sollten Sie Fragen zum oben erläuterten Prozess haben, unterstützen wir Sie gerne!