Objektive Wertermittlung
Der objektive Wert Ihres Unternehmens wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Die korrekte Bewertung ist daher eine komplexe Herausforderung für einen qualifizierten Experten, der aus eienr Reihe zulässiger Methoden die für den Einzelfall beste Vorgangsweise wählt.
Für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen, bei denen der Preis grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, bildet der ermittelte Unternehmenswert eine wichtige Ausgangsbasis für die Gespräche.
Unsere umfassende Ausbildung, unsere fundierten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und die uns offenstehenden Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Unternehmen prädestinieren uns als Ihren Bewertungsgutachter.
So wird ein Unternehmen bewertet
Entscheidend für den Wert eines Unternehmens sind die Erträge, die mit ihm aktuell und in Zukunft erwirtschaftet werden können. Aus diesen wird mit HIlfe einer Rentenrechung durch Abzinsung der Barwert errechnet. Unter Berücksichtigung von Risikoabschlägen, möglichen Erlösen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens etc. wird der Unternehmenswert ermittelt.
Der Bewertungszweck bestimmt den Wert
Für eine korrekte Unternehmensbewertung muss auch der Zweck der Bewertung feststehen:
- Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten: Der objektivierte Unternehmenswert ist ein Ertragswert, der unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens (going concern) auf Basis der vorhandenen Marktchancen und Marktrisiken ermittelt wird. Dieser Wert kommt einem allgemeinen Marktwert des Unternehmens am nächsten.
- Ermittlung von subjektiven Unternehmenswerten: Der subjektive Unternehmenswert ist ein Entscheidungswert für Käufer oder Verkäufer. Hier fließen insbesondere auch Synergieeffekte ein, die ein bestimmter Käufer erzielen kann. Der subjektive Unternehmenswert kann höher oder niedriger als der objektivierte Wert sein und ist teilweise von der Interessenslage des Auftraggebers abhängig.
- Ermittlung von Schiedswerten: Der Schiedswert wir in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wertvorstellungen ausschliesslich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen und ermöglicht einen Interessensausgleich zwischen den Parteien.
Ihr Steuerberater ist auch Ihr Bewertungsspezialist