Über alle GrenzenDas Zusammenwachsen der europäischen Wirtschaft, zunehmender Export und Import, stark wachsende Auslandsinvestitionen aber auch die größere Mobilität von Unternehmen und Unternehmern erfordern immer öfter die Berücksichtigung ausländischer Steuervorschriften. Internationale Steuerberatung ist daher mittlerweile zum Regelfall in der Arbeit von Steuerberatern geworden und kann z.B. in folgenden Fällen erforderlich sein:
Risiken und Chancen durch DoppelbesteuerungsabkommenBei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland kommt es grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht, d.h. es werden alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich besteuert. Die ausländischen Einkünfte könnten damit (je nach Steuerrecht des Landes) im In- und Ausland doppelt besteuert werden. Dies gilt auch umgekehrt: Gibt es in Österreich keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden die Einkünfte mit speziellem Anknüpfungspunkt ans Inland in Österreich besteuert (z.B. Einkünfte in Zusammenhang mit inländischen Liegenschaften, im Inland ausgeübten Tätigkeiten etc.). Zur Vermeidung dieser doppelten Besteuerung von Einkünften gibt es mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die z.B. einen bestehenden inländischen Besteuerungsanspruch reduzieren oder ausschließen können. Grenzüberschreitende WirtschaftsleistungenDer Bedarf nach internationaler Steuerberatung ist keinesfalls auf große Unternehmen beschränkt. Immer mehr Klein- und Mittelbetriebe erbringen Wirtschaftsleistungen jenseits der Grenze, etwa auf Baustellen im benachbarten Ausland. Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit, ausländische Steuervorschriften zu beachten.
Grenzüberschreitende Sachverhalte bringen Chancen und Risiken. Wir sind Ihnen insbesondere bei folgenden Fragestellungen behilflich:
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