Umsatzsteuererhöhung auf 13 % ab 1.1.2016
Der Normalsteuersatz in der Umsatzsteuer beträgt in Österreich 20 %, der ermäßigte Steuersatz bisher 10 % (in manchen Fällen 12 %). Im Zuge der Steuerreform wurde ein neuer Steuersatz von 13 % eingeführt. Dieser gilt z. B. für
- Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren
- Futtermittel und Saatgut
- Anzucht von Pflanzen
- Künstler
- kulturelle Dienstleistungen bzw. Freizeitangebote, wie z. B. Kino- und Zirkuskarten, bei Museen und auch bei Bädern
- Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
- Beförderung von Personen mit Luftverkehrsfahrzeugen
Umsatzsteuerhöhung auf 13 % ab 1.5.2016
Bei folgenden Umsätzen wird die USt erst ab 1.5.2016 erhöht:
- Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke
- Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die damit regelmäßig verbundenen Nebenleistungen. Für Speisen bleibt der Steuersatz von 10 %.
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden und für die eine Buchung und An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 vorgenommen wurde, gilt weiterhin der alte Steuersatz.
Auch für Leistungen von Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie von Museen, botanischen Gärten oder Tierparks gilt noch der Steuersatz von 10% – für Umsätze, die vor dem 1.5.2016 durchgeführt werden.
Eine Auswahl an weiteren Änderungen in der Umsatzsteuer:
- Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen, die dem buchmäßigen Nachweis dienen, müssen nicht mehr im Inland aufbewahrt werden.
- Zukünftig ist keine Vorsteuerpauschalierung für rechnungslegungspflichtige Unternehmer möglich.
- Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Fahrzeugabstellplätzen sind generell steuerpflichtig.